Elektrische Prüfung nach BGV A3

Elektrische Prüfung nach BGV A3

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“(TRBS 1201) sowie der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“(BGV A3), sind der Arbeitgeber,der Unternehmer und der Betreiber verpflichtet, an ihren elektrischen Arbeitsmitteln, Anlagen und Betriebsmitteln regelmäßig Wiederholungsprüfungen vorzunehmen. Zu den ortsveränderlichen Geräten, die einer Wiederholungsprüfung unterzogen werden müssen, gehören z.B. Elektro- Werkzeuge, -Motorgeräte, -Wärmegeräte, Baustromverteiler, Leuchten, Leitungsroller, Verlängerungsleitungen, Tischsteckdosen, Geräteanschlussleitungen, Netzgeräte, Ladegeräte, Trenn-Kleinspannungstransformatoren, Ersatzstromerzeuger,Geräte der Unterhaltungselektronik sowie der Informationstechnik, einschließlich Fernmeldegeräte und elektrischer Büromaschinen, Laborgeräte,Mess-, Steuer- und Regelgeräte.